Verfahren gegen Ex-Sicherheitsverantwortlichen von Crans-Montana

Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana VS mit 40 Toten und 116 Verletzten vor knapp einem Monat hat die Walliser Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ausgeweitet. Nun gerät auch ein ehemaliger Sicherheitsverantwortlicher der Gemeinde in das Visier der Justiz.

Crans-Montana
Crans-Montana – Screenshot / X

Der Mann war während der Sicherheitskontrollen von 2018 und 2019 in der Gemeinde Crans-Montana tätig. Seine Empfehlungen seien zweimal vom Betreiber nicht umgesetzt worden. Nun wird er als Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft einvernommen.

«Ich bestätige, dass mein Mandant für den 9. Februar als Beschuldigter vorgeladen ist», sagte der Rechtsanwalt David Aïoutz am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit eine Meldung des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS.

Mit dem Verfahren sollen mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln in der Bar nach dem Brand bestimmt werden.

Der verheerende Brand in der Silvesternacht wurde gemäss den Ermittlern höchstwahrscheinlich von Wunderkerzen auf Champagnerflaschen ausgelöst. Diese sollen die aus aus Schaumstoff bestehende, schalldämmende Decke im Untergeschoss der Bar in Brand gesetzt haben. Dabei hat es sich mutmasslich um leicht entzündliches Material gehandelt.

Die Bar «Le Constellation» war in den Jahren 2016, 2018 und 2019 dreimal kontrolliert worden. Allerdings wurde 2016 nur die Veranda begutachtet, durch die Gemeinde Chermignon. Die Kontrollen hätten eigentlich jährlich stattfinden sollen. Wer für die Versäumnisse bei den Brandschutzkontrollen verantwortlich ist, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Ein Opferanwalt äusserte sich zufrieden über die Ausweitung der Untersuchung. «Die Untersuchung schreitet voran, und das ist eine ausgezeichnete Nachricht für die Familien der Opfer», erklärte deren Anwalt Romain Jordan in einer Stellungnahme.

Die Betreiber der Unglücksbar, Jacques und Jessica Moretti, unterstehen weiterhin den vom Walliser Zwangsmassnahmengericht angeordneten Ersatzmassnahmen anstelle der Untersuchungshaft.

Das Zwangsmassnahmengericht hatte am vergangen Freitag die Aufhebung der Untersuchungshaft bekanntgegeben und die Kaution auf 200’000 Franken festgesetzt. Die Summe wurde noch am selben Tag auf das Konto der Staatsanwaltschaft überwiesen.

Nach Angaben aus offiziellen Dokumenten sollen die Barbetreiber laut der Nachrichtenagentur AFP am 11. und 12. Februar erneut von der Staatsanwaltschaft einvernommen werden.

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