Steirer holt betrunken Kind ab und baut schweren Unfall: „Am Auto war etwas“
Plötzlich habe es am Fahrzeug einen Kracher gemacht: „Dann haben alle Warnleuchten geblinkt, es hat geleuchtet wie ein Christbaum. Ich habe versucht zu bremsen und zu lenken – aber mein Auto hat nicht reagiert.“ Seinen Zustand beim damaligen Unfall (laut Polizei 1,34 Promille) begründet der 36-jährige Steirer mit dem Konsum „von nur zwei kleinen Bier“.
„Diese Verantwortung ist schon recht kreativ“, schüttelt Staatsanwältin Elisabeth Kirchmayr beim Prozess um den Frontalzusammenstoß auf der B 74, der Sulmtalstraße den Kopf. „Mir ist schon klar, dass Sie im Nachhinein die Verantwortung von sich schieben wollen. Aber das ist unfair gegenüber den Opfern.“ Drei Verletzte hat der Unfall im September gefordert. Eine Frau (sie saß im entgegenkommenden Auto) muss auf Krücken in den Gerichtssaal. Sie kam von ihrer zweiten Reha zum Prozess nach Graz.
„Völlig Unschuldige wurden teils schwer verletzt“, führt die Staatsanwältin weiter aus. Die Aussagen des Angeklagten über eine Fahrzeugfehlfunktion sind laut Kfz-Gutachten „technisch nicht nachvollziehbar“. Richter Erik Nauta hält dem 36-Jährigen vor, was die Fahrzeugdatenauswertung ergeben hat: „Konstante Gaspedalstellung, Bremspedal nicht betätigt, keine Veränderung des Lenkwinkels und gleichbleibende Geschwindigkeit. Aber Sie bleiben trotzdem dabei, dass Sie gebremst und gelenkt haben?“ – „Ja, ich habe alles versucht. Ich kann nur sagen, wie es war.“
Selbst beim Thema Alkohol bleibt der Unfallverursacher in seiner eigenen Spur: „Es waren nur zwei Bier.“ Auf den Einwand, dass sich 1,34 Promille damit nicht ausgehen, hat er keine Antwort parat. Nur: „Wenn ich wirklich so betrunken gewesen wäre, hätten sie mir meine Stieftochter nicht aus dem Kindergarten mitgegeben.“ Nachsatz: „Aber es tut mir schon leid, was passiert ist.“ Auch seine Stieftochter (leicht) und er selbst seien bei der Kollision während der Heimfahrt verletzt worden. Problematisch: Der Angeklagte wurde vor dem Unfall bereits einmal wegen Trunkenheit am Steuer abgestraft, diesmal verlor er seinen Schein für 14 Monate.
Da der Steirer vor dem Urteil die Verantwortung erneut auf die Technik schiebt („Am Auto war etwas“), findet die Staatsanwältin, dass er „aus der ersten Strafe nichts gelernt hat“. Weil der 36-Jährige von einem Geständnis meilenweit entfernt bleibt, sieht Richter Nauta keine Milderungsgründe. Schuldspruch: vier Monate bedingt und 3000 Euro Geldstrafe. Dazu je 5000 und 2000 Euro Teilschmerzensgeld an die Opfer. Der Lenker akzeptiert.