Nächster Prozesstag gegen Wöginger in der Postenschacher-Causa© APA/FOTOKERSCHI.AT/FLORIAN REISINGER
Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte, die einem ÖVP-Bürgermeister zum Vorstand für das Finanzamt Braunau verholfen haben sollen, waren am Donnerstag sieben Zeugen am Wort. Es festigte sich das Bild, dass schon vor dem Hearing klar war, dass der Ortschef den Posten erhalten werde. Eine Beamtin im Finanzministerium berichtete schon bei der Bestellung für den Vorstand Finanzamt Freistadt von Gerüchten zu Interventionsversuchen.
Jene Zeugin, die selber auch in zahlreichen Begutachtungskommissionen saß, erinnerte sich, “verdichtete Gerüchte vernommen” zu haben, dass der seinerzeitige Kabinettschef und Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, sauer gewesen sei, dass sein Wunschkandidat, der Bürgermeister, nicht als Erstgereihter zum Zug gekommen war: “Es wurde das Versprechen gemacht, dass es bei der nächsten Besetzung in Oberösterreich klappen wird.” Das war der Posten für Braunau. Vor dem Hearing für diesen Vorstandsposten sei dann auch kolportiert worden, dass diesmal der Bürgermeister den Posten erhalten werde. Das Gerücht habe ihr der erstangeklagte Finanzbeamte in einem Telefonat bestätigt: “Was soll ich machen, ich muss es machen”, sagte er, der auch Vorsitzender der Kommission für Braunau war. Dass jetzt “quasi die Politik in Vorstandsposten der Finanz” hineinregiere, habe sie als “Tabubruch” empfunden.
Chefin des Bürgermeisters “überrascht”
Auch die Chefin des ÖVP-Bürgermeisters, der 2009 als Controller in ihr Team gekommen war, zeigte sich “überrascht”, dass dieser den Zuschlag für Braunau erhalten hat, weil sie ihn nicht unbedingt für einen logischen Kandidaten hielt. Dazu zählte sie die ausgebremste Kandidatin Christa Scharf wegen ihres “sehr guten Rufs”. Den Bürgermeister, den sie als “sehr engagiert” beschrieb, hielt sie wegen dessen fehlender Erfahrung in Führungsfragen nicht unbedingt für einen Vorstandsposten geeignet. “Ich würde mich nicht bewerben”, lautete ihr Rat.
Der langjährige Vorgesetzte und Vorstand des Finanzamtes Braunau war voll des Lobes über Scharf. Er beschrieb ihr Auftreten als “untadelig”, ihre Arbeit als Fachvorständin sei “tadellos” gewesen. Dementsprechend habe er den Vorgesetztenbericht zu Scharf für ihre Bewerbung um seine Nachfolge verfasst. Zu dem Zeitpunkt habe er aber schon “was läuten gehört”, dass bereits eine bestimmte Person für den Posten vorgesehen war. Er habe auch gewusst, wer es war. Dass nicht der “unbedingt Geeignetste” zum Zug gekommen sei, habe er bedauert.
Auch die Prozessbegleiterin im Hearing Braunau erinnerte sich, dass der Flurfunk im Finanzamt Linz schon im Voraus verbreitet habe, dass der Bürgermeister den Job erhalten werde. Im Hearing selber sei ihr dann aufgefallen, dass der erstangeklagte Finanzbeamte forsch zu Scharf gewesen sei. Da habe sie bei sich gedacht: “Ich hätte meine Bewerbung zurückgezogen.”
Richter vom Bundesverwaltungsgericht geladen
Am Nachmittag wurde noch der Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zum Anklagepunkt Falschaussage gehört. Mit der “parteipolitisch motivierten” Postenbesetzung sei laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Scharf als beste Bewerberin ausgebremst worden. Im April 2021 hatte das BVwG ihr eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen. Der Richter betonte vor Gericht, dass aufgrund des “beruflichen Werdegangs” Bewerberin Scharf “deutlich besser qualifiziert” gewesen sei. Außerdem habe er auch einen “Quervergleich” mit allen Bewerbern um den Vorstandsposten angestellt. Auf Vorhaltungen, er habe die Aussage der Gleichbehandlungsbeauftragten in der mündlichen Verhandlung nicht zur Gänze berücksichtigt, meinte er: “Nicht jeder gesagte Satz im Protokoll findet sich in Beweiswürdigungen wieder”.
Den Finanzbeamten als Mitglieder der Begutachtungskommission für den Posten Braunau wird vorgeworfen, als Zeugen vor dem BVwG nicht die Wahrheit gesagt zu haben, indem sie versicherten, nach rein sachlichen Kriterien bei ihrer Bewertung vorgegangen zu sein.