Nach A9-Massenkarambolage: Test bringt Klarheit – Lkw-Lenker verurteilt
Nach einem schweren Unfall auf der A9 bei Seiersberg-Pirka mit einem toten Ersthelfer ist nun ein Urteil gefallen. Besonders: Das Gericht verlagerte den Prozess für Tests ins ÖAMTC-Zentrum in der Steiermark.
Ein tödlicher Verkehrsunfall auf der A9 hat nun ein Urteil nach sich gezogen und das unter besonderen Umständen. Wie die „Kleine Zeitung“ berichtet, wurde die Verhandlung vom Grazer Straflandesgericht ins ÖAMTC-Fahrtechnikzentrum nach Lang-Lebring verlegt. Der Grund: Vor Ort sollte überprüft werden, ob Aquaplaning tatsächlich die Ursache für den Unfall gewesen sein könnte. Dafür wurden Testfahrten mit einem Lkw durchgeführt, um die Situation möglichst realitätsnah nachzustellen.
Unfall bei Starkregen
Der Unfall selbst ereignete sich bereits im Juli des Vorjahres bei Seiersberg-Pirka, 5 Minuten berichtete. Ein Lkw-Lenker war bei starkem Regen deutlich schneller als erlaubt unterwegs. Statt der vorgeschriebenen 60 km/h fuhr er rund 90 km/h. In der Folge prallte das Fahrzeug gegen die Betonleitwand und verschob diese massiv auf die Gegenfahrbahn. Dadurch entstand eine gefährliche Situation für den Gegenverkehr.
Tragische Kettenreaktion
Die Kollision löste eine folgenschwere Kettenreaktion aus. Ein 43-jähriger Mann aus Niederösterreich hielt an, um Hilfe zu leisten. Während er sich auf der Gegenfahrbahn befand, wurde er von einem Pkw erfasst und tödlich verletzt. Der Mann wurde damit zum Opfer eines Unfalls, den er eigentlich verhindern helfen wollte.
Streit um die Ursache
Im Verfahren stand vor allem die Frage im Raum, ob Aquaplaning den Unfall ausgelöst hatte. Der angeklagte Lkw-Fahrer führte genau das als Ursache an. Ein Privatgutachten unterstützte diese Darstellung. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger widersprach jedoch deutlich. Laut dessen Einschätzung wäre Aquaplaning erst bei deutlich höherer Geschwindigkeit wahrscheinlich gewesen. Zudem habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass der Lkw vor dem Aufprall abgebremst wurde.
Klare Ergebnisse bei Tests
Die Tests im ÖAMTC-Zentrum brachten schließlich Klarheit. Selbst bei einer Geschwindigkeit knapp über jener zum Unfallzeitpunkt kam es zu keinem Kontrollverlust durch Aquaplaning. Damit blieb als wahrscheinlichste Ursache ein Aufmerksamkeitsfehler oder Sekundenschlaf. Das Gericht sprach den Lkw-Lenker deshalb wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro sowie zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwei weitere beteiligte Autofahrer wurden freigesprochen.