“Hygiene” – Burkini-Verbot in Salzburger Hotel-Pool

Zwei Oberösterreicherinnen fühlten sich in einem Pongauer Hotel diskriminiert. Jetzt beschäftigt der Fall das Gericht.

Ein geplanter Wellness-Urlaub endete für zwei Schwestern aus Oberösterreich mit großem Frust und einem Prozess. Weil sie mit einem Burkini in den Hotelpool wollten, wurde ihnen der Zutritt verweigert. Nun muss sich das Salzburger Landesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen.

Jasmina und Boshra A. waren am 25. Oktober des Vorjahrs extra früh in einem Hotel im Pongau angekommen, das berichten die Salzburger Nachrichten (SN). Der Plan: zuerst schwimmen, danach wandern gehen. Doch schon an der Rezeption kam es zum Eklat. Als eine der Frauen erwähnte, noch schnell ihren Burkini aus dem Auto zu holen, erklärte die Rezeptionistin, dass Burkinis im Pool nicht erlaubt seien.

Auch ein Telefonat mit der Hotelchefin änderte daran nichts. “Das Hotel hatte ich extra ausgesucht, weil es gute Bewertungen hatte und vor allem wegen des Pools”, sagte Boshra A. nun vor Gericht.

Urteil ist noch ausständig

Die Bezirkshauptmannschaft hatte gegen die Hotelbetreiber bereits Geldstrafen verhängt. Dagegen legte das Hotel Beschwerde ein. Nun wird der Fall in zweiter Instanz verhandelt. Das Urteil soll in den kommenden Wochen schriftlich folgen.

Vor Gericht bestätigte die Hotelchefin, dass Frauen mit Burkini in ihrem Pool nicht erwünscht seien, so die SN. Als Grund nannte sie hygienische Vorbehalte. Stoff sei ein möglicher Bakterienträger, auch wenn sie dafür keine wissenschaftlichen Belege kenne. Gerade weil das Haus auch ein Kurbetrieb sei, lege man bei älteren Gästen besonders hohen Wert auf Hygiene.

Jasmina A. schilderte dagegen eine ganz andere Erfahrung. Sachliche Argumente habe sie am Telefon nicht gehört. Stattdessen seien Aussagen gefallen wie: “Hier in Österreich hätten wir uns anzupassen” oder: “Mit dem Burkini könnten wir in Saudi-Arabien schwimmen gehen.” Außerdem sei gesagt worden, andere Gäste würden Frauen im Burkini nicht gern sehen.

“Das war ein Schock!”

“Für uns war das ein Schock”, sagte die Juristin vor Gericht, so die SN. Dass Burkinis unhygienischer seien, stimme nicht. Sie verwies auf eine parlamentarische Anfrage an das Gesundheitsministerium. Ihr Burkini bestehe aus dem gleichen Stoff wie ein Bikini. Außerdem würden dadurch sogar weniger Haare und Hautschuppen ins Wasser gelangen.

Eine offizielle Badeordnung mit Regeln zur Badebekleidung gebe es im Hotel nicht, erklärte der Ko-Geschäftsführer des Hauses. Lange Badekleidung könne sich aber negativ auf die Wasserhygiene auswirken. Er habe auch schon Gäste mit längeren Badehosen aufgefordert, sich umzuziehen.

Am Ende wechselten die beiden Frauen das Hotel. Die Mehrkosten übernahm laut Gericht die Hotelbetreiberin. Warum sie dem zugestimmt hätten? “Wir wollten einfach nur weg”, sagte Jasmina A. Der Vorfall an der Rezeption sei für sie und ihre Schwester “maximal entwürdigend und diskriminierend” gewesen.

Schlusspunkt: Für die beiden Schwestern geht es bei dem Fall nicht um Streit, sondern um ein Zeichen gegen Ausgrenzung. Das Gericht entscheidet in den kommenden Wochen.

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