Kaution für Barbesitzer-Ehepaar beträgt je 200’000 Franken

Im Drama von Crans-Montana VS fordert die Walliser Staatsanwaltschaft vom Barbesitzer-Ehepaar Moretti eine Kaution in Höhe von je 200’000 Franken. Das Zwangsmassnahmengericht muss nun darüber entscheiden und die genaue Höhe der Kaution festlegen.

Jacques Moretti könnte schon bald aus der U-Haft entlassen werden. – keystone

Die Anwälte des Paares bestätigten am Freitagnachmittag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine Information, die von den Westschweizer Medien RTS und der «Tribune de Genève»/«24 heures» veröffentlicht worden war. Die Anwälte des Paares hoffen auf eine «möglichst rasche» Entscheidung.

Jacques Moretti, der Besitzer der Bar «Le Constellation», die in der Silvesternacht in Flammen aufging und deren Katastrophe 40 Todesopfer und 116 Verletzte forderte, befindet sich in Untersuchungshaft. Seine Frau Jessica Moretti, die Geschäftsführerin des Lokals, ist weiterhin auf freiem Fuss.

Das Zwangsmassnahmengericht hatte am Dienstag beschlossen, Jessica Moretti Ersatzmassnahmen für die Untersuchungshaft aufzuerlegen. Es gab damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Es handelt sich um die üblichen Massnahmen bestehend aus einem Ausreiseverbot aus der Schweiz, der Verpflichtung, alle Ausweis- und Aufenthaltsdokumente bei der Staatsanwaltschaft zu hinterlegen, einschliesslich derjenigen ihrer Kinder, sowie der Verpflichtung, sich täglich bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Da die Festsetzung einer Kaution eine sorgfältige Untersuchung erfordert, wird der Betrag zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt, wie das Zwangsmassnahmengericht präzisierte. Weil die Staatsanwaltschaft keine Untersuchungshaft beantragt habe, könne diese Zwangsmassnahme nicht angeordnet werden.

Was den Angeklagten betrifft, so hatte das Zwangsmassnahmengericht wegen Fluchtgefahr eine Untersuchungshaft für zunächst drei Monate angeordnet. Jacques Moretti befindet sich seit einer Woche im Gefängnis, nachdem er von der Staatsanwaltschaft vernommen worden war.

Das Zwangsmassnahmengericht entschied noch nicht über Ersatzmassnahmen für den Fall einer möglichen Aufhebung der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch laut den Anwälten folgende Ersatzmassnahmen beantragt: Das Einziehen der Ausweispapiere, die Verpflichtung, sich alle drei Tage bei der Polizei zu melden, das Tragen einer elektronischen Fussfessel und die Zahlung einer Kaution in der Höhe von 200’000 Franken.

Angesichts der Tatsache, dass der Beschuldigte derzeit nicht über ein Einkommen verfüge und dass er und seine Frau mit Hypotheken belastete und von der Justiz beschlagnahmte Immobilien besitzen, erscheine der Betrag von 200’000 Franken angemessen, schreibt die Staatsanwaltschaft laut den Anwälten des Ehepaars in ihrem Antrag auf Untersuchungshaft. Zusammenfassend lasse sich sagen, dass die Morettis kein Einkommen mehr hätten und ihr Vermögen gesperrt sei.

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