Neue Asyl-Regeln fix: Das ändert sich jetzt

Ab Mitte Juni tritt der Asylpakt auf europäischer Ebene in Kraft. Für die Umsetzung verschärft die Regierung das Asylrecht deutlich.

Am 12. Juni tritt der neue Asyl- und Migrationspakt auf europäischer Ebene in Kraft, mit dem das System grundlegend verschärft werden soll. Im Ministerrat markiert das den Start für weitere Gesetzesverschärfungen im Parlament.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) präsentierte gemeinsam mit Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und Yannick Shetty (Neos) am Dienstag die Details. Ziel sei es, illegale Migration weiter stark zu reduzieren und staatliche Systeme zu entlasten.

“Massive Verschärfung im Asylbereich”

Karner sprach von einem historischen Einschnitt: “Dieses Gesetzespaket bedeutet eine massive Verschärfung im Asylbereich. Es handelt sich um die größte fremdenrechtliche Novelle seit 20 Jahren”. Zugleich betonte er: “Ein Asylsystem kann nur funktionieren, wenn es streng, hart und damit gerecht ist”. Grundlage seien Null Toleranz bei Missbrauch, der Schutz vor Überlastung sowie Hilfe für tatsächlich Schutzbedürftige.

Schnellverfahren an Außengrenzen

Der Pakt auf EU-Ebene umfasst zentrale Eckpunkte, darunter erstmals verpflichtende Schnellverfahren an den Außengrenzen. In Österreich sollen Asylverfahren demnach künftig zentral am Flughafen Wien-Schwechat abgewickelt werden.

Verfahren müssen verpflichtend innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen werden. Bei negativen Entscheidungen sollen Abschiebungen direkt an der Grenze erfolgen. In bestimmten Fällen kann sogar Haft bereits während des Verfahrens verhängt werden.

Ausweitung der Datenerfassung

Auch die Datenerfassung wird ausgeweitet: Das EU-System “EURODAC” soll zu einer umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut werden. Künftig werden neben Asylwerbern auch illegal aufhältige Personen und Staatenlose erfasst. Das Mindestalter für biometrische Daten wird ebenfalls von 14 auf sechs Jahre gesenkt. Zudem wird die Speicherung von Gesichtsbildern und Ausweisen ermöglicht.

Rückführung und Rückkehrzentren

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Rückführungen: Mit sogenannten Rückkehrzentren sollen ausreisepflichtige Personen verpflichtet werden, sich dort aufzuhalten. Gleichzeitig wird die verpflichtende Rückkehrberatung ausgebaut. Österreich will aus Kostengründen weiter stark auf die freiwillige Rückkehr setzen und Abschiebungen als letztes Mittel einsetzen.

Parallel dazu will Österreich gemeinsam mit Partnern Rückkehrzentren in Drittstaaten aufbauen. Gespräche mit entsprechenden Ländern laufen bereits.

Auch bei der Grundversorgung sind Verschärfungen geplant. Leistungen können künftig stärker reduziert oder entzogen werden.

Quote für Familiennachzug

Zusätzlich soll der Familiennachzug künftig begrenzt werden – die Quote kann dabei sogar auf null gesetzt werden, um Systeme zu entlasten. Nach Angaben des Innenministers sind dieses Jahr von Anfang Jänner bis Ende Februar 21 Personen über den Familiennachzug nach Österreich gekommen. Vergangenes Jahr waren es noch 49 Personen und 2023 sogar 1.038 Personen.

Verpflichtende “Werte-Charta”

Neu ist zudem eine verpflichtende “Werte-Charta“. Asylberechtigte sollen sich ausdrücklich zu den Grundprinzipien des österreichischen Rechtsstaates bekennen. Gleichzeitig setzt die Regierung auf eine strengere Linie bei straffälligen Asylwerbern: Nach Verbüßung einer Mindesthaft soll die restliche Strafe im Herkunftsland abgesessen werden.

Rascher Zugang zum Arbeitsmarkt

Vizekanzler Babler betont die Notwendigkeit des Pakts, um einheitliche Regeln und eine klare Verteilung auf europäischer Ebene zu schaffen, damit Verfahren beschleunigt und Ordnung hergestellt werden können.

Gleichzeitig sollen Asylwerber und Schutzberechtigte damit schneller Klarheit über ihren Status erhalten, um nicht jahrelang in Unsicherheit leben zu müssen. Für Asylberechtigte soll damit auch der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Chance auf Integration rasch erfolgen.

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