ÖGK kürzt bei weiteren Leistungen und erhöht Selbstbehalte

ÖGK kürzt bei weiteren Leistungen und erhöht Selbstbehalte

ÖGK kürzt bei weiteren Leistungen und erhöht Selbstbehalte

Krankentransporte werden ab Mai von der ÖGK nur mehr bezahlt, wenn eine entsprechende ärztliche Transportanweisung über die Gehunfähigkeit des Patienten vorliegt. Diese darf ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten ausgestellt werden und muss ausführlich medizinisch begründet bzw. nachgewiesen werden. Explizit nicht möglich ist eine Kostenübernahme, weil öffentliche Verkehrsmittel fehlen oder eine Begleitperson, mit der grundsätzlich ein selbstständiger Transport möglich wäre. Möglich bleibt ein bewilligter Transport bei Patienten mit Immundefizienz aufgrund einer Tumorbehandlung sowie bei isolationspflichtigen Infektionserkrankungen.

Bei unentbehrlichem Zahnersatz steigt der Selbstbehalt der Versicherten – etwa für Kronen und Kunststoffprothesen – ab 1. Mai von 25 auf 30 Prozent. Bei Personen, die aus sozialen Gründen von der Rezeptgebühr befreit sind, sind es 20 Prozent. Auch bei Parodontose-Therapien wird die Kostenübernahme eingeschränkt. Bereits seit Anfang März in Kraft ist durch die Satzungsänderung eine Verschärfung der Kriterien für die Kostenübernahme von Kieferregulierungen. Zwei Diagnosen wurden aus dem Leistungskatalog entfernt.

Gestrichen wurde außerdem ab 1. März der Familienzuschlag beim Krankengeld ab dem 43. Tag. Bisher erhielten Alleinerziehende und Versicherte mit Kindern, deren Partner kein Einkommen hat, einen Zuschlag von 10 Prozent. Beim verlängerten Krankengeldbezug wird eine weitere verpflichtende Begutachtung zwischen der 63. bis 67. Woche eingeführt.

Kritik an den Leistungskürzungen kam am Freitag von den Grünen. Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner kritisierte insbesondere, dass die Versicherten nicht ordentlich über die Änderungen informiert worden seien. “Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK wieder einmal ins Börserl gegriffen und das mit aktiver Unterstützung der zuständigen SPÖ-Ministerin Schumann”, welche die Satzungsänderung genehmigt habe, so Schallmeiner in einer Aussendung. Er forderte eine Nutzung des von der Regierung geschaffenen Gesundheitsreformfonds, um derartige Einschnitte zu verhindern.

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